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Medienmitteilung vom 27.11.2025
Erbschaftsstreit im Nachlass von Robert Heuberger – Klägerin kritisiert die Verweigerung der Erbteilung, fehlende Auskünfte dazu und insbesondere ein zweifelhaftes Gutachten zur Bewertung von SISKA Immobilien AG
Adligenswil, 27. November 2025
Marion Maurer-Heuberger, Tochter von Robert und Ruth Heuberger, hat im Juli 2022 eine Auskunfts-, Herabsetzungs- und Erbteilungsklage eingereicht. Hintergrund ist ein seit Jahren andauernder Erbschaftsstreit im Nachlass des am 29. Januar 2021 verstorbenen Unternehmers Robert Heuberger, Gründer der SISKA Immobilien AG in Winterthur.
Ihr zufolge geht es insbesondere um erhebliche Vorbezüge, die gesetzlich ausgleichungspflichtig seien, sowie um die Frage, wie ihr Bruder Günter Heuberger seine Verpflichtungen gegenüber den übrigen Erben erfüllen will.
„Ich wünsche mir eine faire, rechtskonforme und transparente Nachlassabwicklung – nicht mehr und nicht weniger“, sagt Marion Maurer-Heuberger.
Verweigerte Auskünfte als zentraler Streitpunkt
Nach Darstellung der Klägerin habe Günter Heuberger sowohl eine angemessene Nachlassaufteilung als auch die Herausgabe wichtiger Unterlagen verweigert, die für die Ermittlung des Nachlassumfanges erforderlich seien.
„Ohne vollständige Unterlagen kann man keinen Nachlass korrekt teilen. Ich war gezwungen zu handeln, um meine gesetzlichen Ansprüche nicht zu verlieren“, erklärt Marion Maurer-Heuberger.
Mehr als dreieinhalb Jahre nach Einreichung der Klage seien die erforderlichen Dokumente laut der Klägerin weiterhin nicht vorgelegt worden.
Kritik am Gutachten zum Firmenwert der SISKA Immobilien AG
Ein weiterer Streitpunkt betrifft ein Gutachten zum Wert der SISKA Immobilien AG. Die Gutachterin habe ausdrücklich festgehalten, dass sie die ihr von Günter Heuberger (und seinem Management) zugelieferten Zahlen nicht geprüft, nicht verifiziert habe und damit keine Verantwortung für die Richtigkeit der Bewertung übernehmen könne.
Marion Maurer-Heuberger kritisiert dabei sowohl das Verfahren als auch das Ergebnis:
„Dass ein Gutachten erstellt wird, ohne dass ich als Miterbin überhaupt Fragen stellen darf, ist für mich unverständlich. Die Bewertung basiert auf unüberprüften Angaben – das kann nicht Grundlage einer fairen Erbteilung sein.“
Aus ihrer Sicht weicht das Resultat zudem massiv von früher in Geschäftsberichten veröffentlichten Zahlen ab.
„Die behauptete Wertentwicklung ist für mich betriebswirtschaftlich nicht nachvollziehbar. Investitionen in den Werterhalt einer Firma senken deren Wert üblicherweise nicht“, betont sie.
Fünf Jahre nach dem Todesfall weiterhin im Auskunftsverfahren
Das Auskunftsverfahren gegen Günter Heuberger ist weiterhin hängig.
In der Auskunftsklage gegen die SISKA Immobilien AG findet am 24. März 2026 die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Winterthur statt. Danach hat das Gericht open-end Vergleichsgespräche angeordnet.
„Ich hoffe sehr, dass wir dort endlich eine umfassende Lösung finden. Alle bisherigen Gespräche sind leider gescheitert, aber ich gebe die Hoffnung nicht auf“, sagt Marion Maurer-Heuberger.
Weitere Stellungnahmen erst nach Abschluss des Auskunftsverfahrens
Die Klägerin betont, dass sie sich derzeit bewusst auf diese Informationen beschränkt, um das Verfahren nicht zu beeinflussen.
„Ich möchte die Arbeit des Gerichts respektieren. Weitere Kommentare werde ich erst nach dem Urteil im Auskunftsverfahren oder im Falle einer Einigung abgeben.“
Adligenswil, 27. November 2025
Marion Maurer-Heuberger, Tochter von Robert und Ruth Heuberger, hat im Juli 2022 eine Auskunfts-, Herabsetzungs- und Erbteilungsklage eingereicht. Hintergrund ist ein seit Jahren andauernder Erbschaftsstreit im Nachlass des am 29. Januar 2021 verstorbenen Unternehmers Robert Heuberger, Gründer der SISKA Immobilien AG in Winterthur.
Ihr zufolge geht es insbesondere um erhebliche Vorbezüge, die gesetzlich ausgleichungspflichtig seien, sowie um die Frage, wie ihr Bruder Günter Heuberger seine Verpflichtungen gegenüber den übrigen Erben erfüllen will.
„Ich wünsche mir eine faire, rechtskonforme und transparente Nachlassabwicklung – nicht mehr und nicht weniger“, sagt Marion Maurer-Heuberger.
Verweigerte Auskünfte als zentraler Streitpunkt
Nach Darstellung der Klägerin habe Günter Heuberger sowohl eine angemessene Nachlassaufteilung als auch die Herausgabe wichtiger Unterlagen verweigert, die für die Ermittlung des Nachlassumfanges erforderlich seien.
„Ohne vollständige Unterlagen kann man keinen Nachlass korrekt teilen. Ich war gezwungen zu handeln, um meine gesetzlichen Ansprüche nicht zu verlieren“, erklärt Marion Maurer-Heuberger.
Mehr als dreieinhalb Jahre nach Einreichung der Klage seien die erforderlichen Dokumente laut der Klägerin weiterhin nicht vorgelegt worden.
Kritik am Gutachten zum Firmenwert der SISKA Immobilien AG
Ein weiterer Streitpunkt betrifft ein Gutachten zum Wert der SISKA Immobilien AG. Die Gutachterin habe ausdrücklich festgehalten, dass sie die ihr von Günter Heuberger (und seinem Management) zugelieferten Zahlen nicht geprüft, nicht verifiziert habe und damit keine Verantwortung für die Richtigkeit der Bewertung übernehmen könne.
Marion Maurer-Heuberger kritisiert dabei sowohl das Verfahren als auch das Ergebnis:
„Dass ein Gutachten erstellt wird, ohne dass ich als Miterbin überhaupt Fragen stellen darf, ist für mich unverständlich. Die Bewertung basiert auf unüberprüften Angaben – das kann nicht Grundlage einer fairen Erbteilung sein.“
Aus ihrer Sicht weicht das Resultat zudem massiv von früher in Geschäftsberichten veröffentlichten Zahlen ab.
„Die behauptete Wertentwicklung ist für mich betriebswirtschaftlich nicht nachvollziehbar. Investitionen in den Werterhalt einer Firma senken deren Wert üblicherweise nicht“, betont sie.
Fünf Jahre nach dem Todesfall weiterhin im Auskunftsverfahren
Das Auskunftsverfahren gegen Günter Heuberger ist weiterhin hängig.
In der Auskunftsklage gegen die SISKA Immobilien AG findet am 24. März 2026 die Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Winterthur statt. Danach hat das Gericht open-end Vergleichsgespräche angeordnet.
„Ich hoffe sehr, dass wir dort endlich eine umfassende Lösung finden. Alle bisherigen Gespräche sind leider gescheitert, aber ich gebe die Hoffnung nicht auf“, sagt Marion Maurer-Heuberger.
Weitere Stellungnahmen erst nach Abschluss des Auskunftsverfahrens
Die Klägerin betont, dass sie sich derzeit bewusst auf diese Informationen beschränkt, um das Verfahren nicht zu beeinflussen.
„Ich möchte die Arbeit des Gerichts respektieren. Weitere Kommentare werde ich erst nach dem Urteil im Auskunftsverfahren oder im Falle einer Einigung abgeben.“
Den Artikel in Kürze:Erbschaftsstreit im Nachlass von Robert Heuberger – Klägerin fordert Transparenz
Marion Maurer-Heuberger hat im Juli 2022 eine Auskunfts-, Herabsetzungs- und Erbteilungsklage im Nachlass ihres Vaters Robert Heuberger eingereicht. Sie kritisiert, dass ihr Bruder Günter Heuberger bis heute zentrale Unterlagen nicht vorgelegt habe. „Es ist schmerzhaft, dass ich nach all den Jahren immer noch um Transparenz kämpfen muss“, sagt sie. Ein weiteres Thema ist ein Gutachten zum Wert der SISKA Immobilien AG, das laut der Klägerin und dem Gutachter selbst auf nicht überprüften Informationen des Miterben Günter Heuberger (und seinem Management) basiert. „Ein Gutachten ohne verifizierte Daten schafft kein Vertrauen“, so Maurer-Heuberger. Die Hauptverhandlung in der Auskunftsklage gegen die SISKA Immobilien AG findet am 24. März 2026 am Bezirksgericht Winterthur statt. „Ich hoffe sehr, dass wir endlich zu einer fairen Lösung kommen“, erklärt die Klägerin. Weitere Stellungnahmen will sie erst nach Abschluss des Auskunftsverfahrens abgeben. Timeline Erbschaftsverfahren:29.01.2021: Tod von Robert Heuberger – Gründer der SISKA Immobilien AG, Winterthur
um/ab 2009: Übergabe SISKA Immobilien AG an Günter Heuberger – Vorbezüge nicht transparent Juli 2022: Einreichung Klage durch Marion Maurer-Heuberger – Nachlassaufklärung, Ausgleichungspflicht 2022–bis heute: Auskunftsverfahren zur Herausgabe von relevanten Akten läuft 27.11.2025: Pressemitteilung der Klägerin – begrenzte Auskünfte, weitere Statements später 24.03.2026: Hauptverhandlung im Auskunftsverfahren Marion Maurer-Heuberger gegen SISKA Immobilien AG – Gericht ordnet daran anschliessend open-end Vergleichsgespräche an Status: Verfahren läuft noch |
Q & A für JournalistInnenWorum geht es in dem Verfahren?
Es geht im Wesentlichen um die Ermittlung des Nachlassumfanges, die Feststellung von ausgleichungspflichtigen Vorbezügen und die Durchführung einer korrekten Erbteilung im Nachlass von Robert Heuberger. Warum wurde eine Klage eingereicht? Weil aus Sicht der Klägerin unabdingbar notwendige Unterlagen nicht offengelegt wurden, eine angemessene Erbteilung verweigert wurde und gewisse gesetzliche Ansprüche ohne Klage verwirkt worden wären. Gegen wen richtet sich die Klage? Gegen Günter Heuberger und die SISKA Immobilien AG. Warum ist das Gutachten zur SISKA Immobilien AG strittig? Nach Darstellung der Klägerin hält das Gutachten selbst fest, dass es auf ungeprüften, nicht verifizierten Angaben von Günter Heuberger (und seinem Management) basiert. Zudem erhielt sie vor Auftragserteilung keine Möglichkeit zur Mitwirkung oder Fragestellung. Wie steht die Klägerin zu den angeordneten Vergleichsgesprächen? Sie ist offen für eine gütliche Einigung, sofern diese transparent und rechtskonform erfolgt. Warum gibt die Klägerin aktuell nur begrenzte Auskünfte? Um das laufende Verfahren nicht zu beeinträchtigen. Weitere Stellungnahmen sollen nach einem Entscheid oder einer Einigung im vorgelagerten Auskunftsverfahren erfolgen.
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